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   KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17   

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https://dejure.org/2018,22571
KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17 (https://dejure.org/2018,22571)
KG, Entscheidung vom 19.06.2018 - 27 U 29/17 (https://dejure.org/2018,22571)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 27 U 29/17 (https://dejure.org/2018,22571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsumwandlung erst "nach Erfüllung aller erhobenen Ansprüche": Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaftsumwandlung nach Erfüllung aller erhobenen Ansprüche: Klausel unwirksam! (IBR 2018, 626)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 120/14

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Vertragserfüllungs- und

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17
    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Akzessorietätsgedankens, der sicherstellen soll, dass der Bürge grundsätzlich nicht mehr zu leisten hat als der Hauptschuldner (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 120/14 - Rn. 14 nach juris m.w.N).

    Insbesondere mit seinem Urteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 120/14 - hat der BGH die für den hiesigen Fall entscheidenden Fragen höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17
    Wie der BGH in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung ausgeführt hat, ist nach seiner ständigen Rechtsprechung bei der Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die kundenfeindlichste Auslegung zugrunde zu legen (BGH, a.a.O., Rn. 16; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07 - Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2013 - 19 U 99/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Sicherung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17
    Zum anderen kann er durch das Erheben von Ansprüchen, ohne dass deren Berechtigung feststünde, das Entstehen des Anspruchs des Auftragnehmers auf Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft für einen erheblichen Zeitraum hinausschieben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. August 2013 - 19 U 99/12, juris Rn. 46-55).".
  • OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 21 U 47/19

    Gemäß § 307 BGB unangemessene Benachteiligung bei

    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass eine Vereinbarung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von deutlich oberhalb 5 % der Nettoauftragssumme wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam ist, falls die Umschreibung des Umfangs der verbürgten Forderung mit der Formel "sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag" bei verwenderfeindlichster Auslegung auch nach Abnahme entstandene Gewährleistungsansprüche erfasst, sofern nicht auch bei verwenderfeindlichster Auslegung der in dem Vertragswerk enthaltenen Regelungen zur Rückgabe der Bürgschaft hinreichend gewährleistet ist, dass diese im Zeitpunkt der Abnahme oder unmittelbar danach zurückgegeben werden muss oder der Umfang der von ihr verbürgten und nach Abnahme entstandenen Mängelansprüche des Auftraggebers in anderer Weise auf eine Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme beschränkt wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019, 14 U 94/19, juris, Rn. 55; KG, Urteil vom 19.06.2018, 27 U 29/17, juris, Rn. 14 ff; OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, 8 U 204/16, juris, Rn. 86 ff:; OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2017, 24 U 129/15, juris, Rn. 119 ff. Obertshäuser, BauR 2015, 553, 558; von Kiedrowski, BauR 2016, 320, 324 f.; Nossek, NJW 2015, 1985, 1989).
  • OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde wegen

    Denn hier wie dort hat es der Auftraggeber in der Hand, durch das Erheben von Ansprüchen die Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft zu verhindern (vgl. KG, Urteil vom 19.06.2018, Az.: 27 U 29/17, Rn. 14, zu einer mit Ziffer 7.1 Abs. 4 BVB in dem vorliegenden Fall identischen Klausel unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az.: VII ZR 120/14, Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
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